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Steuerliche Erstinformation von Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhaltern

Ein Bilanzbuchhalter nimmt sich 1 Stunde Zeit für Sie, um Ihre Fragen zum Finanz- und Rechnungswesen zu beantworten und Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens im Rahmen des §2 BibuG (eingeschränkte Erstinformation auf dem Gebiet des Steuer- und Abgabenwesens) zu beraten.

Rufen Sie uns an! Wir vereinbaren gerne einen persönlichen Beratungstermin für Sie.
Tel.: 05 90 90 5-3510
Dienstag, 07.05.2024
Bezirksstelle Lienz
Amlacher Straße 10, 9900 Lienz
Vanessa Anna Fuetsch
vanessa.fuetsch@wktirol.at
05 90 90 5-3517
Wir bitten um Anmeldung bis spätestens 07. Mai 2024