Steuerliche Erstinformation von Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhaltern

Ein Bilanzbuchhalter nimmt sich 1 Stunde Zeit für Sie, um Ihre Fragen zum Finanz- und Rechnungswesen zu beantworten und Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens im Rahmen des §2 BibuG (eingeschränkte Erstinformation auf dem Gebiet des Steuer- und Abgabenwesens) zu beraten.

Rufen Sie uns an! Wir vereinbaren gerne einen persönlichen Beratungstermin für Sie.
Tel.: 05 90 90 5-3510
Dienstag, 06.08.2024
Bezirksstelle Lienz
Amlacher Straße 10, 9900 Lienz
Angela Voss
Bezirksstelle Lienz
angela.voss@wktirol.at
Wir bitten um Anmeldung bis spätestens 06. August 2024