Steuerliche Erstinformation
Ein Bilanzbuchhalter nimmt sich 1 Stunde Zeit für Sie, um Ihre Fragen zum Finanz- und Rechnungswesen zu beantworten und Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens im Rahmen des § 2 BibuG (eingeschränkte Erstinformation auf dem Gebiet des Steuer- und Abgabenwesens) zu beraten.