NoVA-Update 2026
Mit der seit 1.7.2026 geltenden NoVA-Rückvergütung bei Exporten ist bei Vergütungsbeträgen von mehr als 5.000 Euro der gemeine Wert des Fahrzeugs durch ein Gutachten nachzuweisen. In der Praxis stellte sich dabei die Frage, welche Personen oder Stellen zur Erstellung eines Wertgutachtens berechtigt sind. Entscheidend sind die fachliche Eignung der Gutachter sowie Qualität, Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit des Gutachtens.
Zum kostenlosen Webinar laden wir unsere Mitglieder der Fachgruppe Fahrzeughandel Tirol herzlich ein und präsentieren Aktuelles zur Normverbrauchsabgabe.